Etiketten von Lebensmitteln

Texte für Etiketten von Lebensmitteln richtig erstellen

Du hast ein tolles Produkt entworfen und möchtest es nun auf den Markt bringen. Eine Verpackung ohne Etikett ist natürlich nichts, auch wenn der Inhalt das eigentlich wichtige ist. Die Etiketten von Lebensmitteln sind das Aushängeschild an dem die Verbraucher entscheidne, kaufe ich den Artikel oder nicht. Und nicht nur der Verbraucher list das Etikett, auch andere Stellen prüfen das Etikett.

Das sind zum einen der Lebensmittelhändler der das Produkt vertreiben soll, denn er wird durch den Vertrieb ein Teil der Stufenverantwortung in der Kette und wenn etwas mit dem Produkt nicht stimmt ist er mit in der Verantwortung. Fehlerhaft etikettierte Produkte werden in der Regel erst gar nicht eingelistet.

Desweiteren lässt der Handel seine, bei sich gelisteten Produkte in regelmäßigen Abständen stichprobenartig durch akkreditierte Untersuchungslabore prüfen und bei nicht korrekten Etiketten wird der Hersteller angemahnt und im Zweifel ausgelistet.

Selbstverständlich prüfen die Lebensmittelüberwachungsbehörden auch nach festgelegten Unterschungsplänen das komplette Warensortiment des Handels. Alle dabei aufgedeckten Fehler können zu empfindlich hohen Strafen führen.

Wenn du von deinen Etiketten noch tausende Stück übrig hast und du diese aber nicht verwenden kannst ist das sehr ärgerlich. Denn das kostet Zeit und Geld. Daher solltest du dir vor einem Druck sehr sicher sein, dass die Inhalte den aktuellen lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen.

Wir stellen dies sicher, indem wir die aktuelle Rechtsprechung im Lebensmittelbereich sehr genau verfolgen und alle wichtigen Verordnungen, Gesetze, Richtlinien und Leitlinien sowie Leitsätze des deutschen Lebensmittelbuches kennen und anwenden können.

Ein Beispiel:

Die Lebensmittelinformationsverordnung (VO(EU)1169/2011) regelt die grundsätzlichen Kennzeichnungselemente auf fertig verpackten Lebensmitteln welches mindestens aus folgenden Pflicht-Elementen für alle Lebensmittel besteht:

  1. Verkehrsbezeichnung
  2. Zutatenliste /Allergene
  3. Nährwerttabelle
  4. Nettogewicht
  5. Adresse Inverkehrbringer
  6. Haltbarkeit / Los

Und zu diesen einzelnen recht einfach klingenden Elementen gibt es weiterhin eine Reihe von Regelungen die dabei beachtet werden müssen. Der Punkt Zutatenliste kann ganze Bücher füllen und nimmt auch Bezug auf Leitlinien die von spezifischen Fachgruppen erarbeitet werden und laufend aktualisiert werden. Gerne sende ich dir ein aktuelles Pdf mit den 50 wichtigsten Links für Lebensmittelunternehmer. [sg_popup id=“631″ event=“click“]Klicke dazu hier auf den Link[/sg_popup]

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